Erneuerbare Energien generieren Wachstum

Die regenerativen Energien trotzen der globalen Wirtschaftskrise: Experten prophezeien der Branche der Alternativenergien auch zukünftig beträchtliche Wachstumszahlen. Speziell Deutschland profitiert vom Aufwärtstrend dieses Industriesektors, mehr als 30 Milliarden hat die Branche der Erneuerbaren Energien an Umsatz erzielt, über 280.000 Menschen sind in dem Bereich angestellt. Deutschland nimmt bei der Förderung der neuen Energiequellen im internationalen Vergleich die Führungsposition ein: Wie kein anderes Land investiert die Bundesrepublik in die zukunftsträchtigen Märkte der Alternativenergien, speziell das Engagement in den Sektoren der Photovoltaik, Wind- und Bioenergie ist bemerkenswert.

In Berlin verankert, nimmt Deutschland seine Vorreiterrolle im Bereich der erneuerbaren Energien gerne an und verfolgt ambitioniert die hoch gesteckten Ziele: die deutsche Klimaschutz- und Energiepolitik sieht vor, bis im Jahr 2020 40 Prozent weniger Kohlendioxid als 1990 zu produzieren und 20 Prozent des benötigten Stroms aus regenerativen Energien zu beziehen. Eine jüngst vom Nachrichtenmagazin „Focus“ auf dem Onlineportal veröffentlichte Studie hat den erneuerbaren Energien eine noch viel bedeutendere Rolle beigemessen: so soll Ökostrom bis 2020 47 Prozent am Gesamtmarkt abdecken. Geht es nach den Meinungen der Experten, steht den Alternativenergien ein rasanter Anstieg von heute circa 15 Prozent auf fast die Hälfte des Gesamtmarktes bevor.

Das im Frühjahr 2000, zwei Jahre nach der Liberalisierung des deutschen Energiesektors, in Kraft  getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelte die Bemühungen Deutschlands, dem Markt der Alternativenergien die nötige Bedeutung zu verleihen. Bereits damals sandte Deutschland erste Signale, die zukünftig immens wichtigen Energiequellen nicht außer Acht zu lassen. Das Gesetz regelte unter anderem die Abnahme und die Vergütung von Strom aus Wasserkraft, Windkraft, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponieglas, Klärgas, Grubengas und Biomasse.

Obwohl der Anteil der erneuerbaren Energien wie vorgenommen gesteigert werden konnte, bedurfte es 2004 einer einschneidenden Veränderung. Die massiv überarbeitete Version des EEG brachte ein ganzes Gesetzespaket zum Klimaschutz hervor. Kernelement der mutierten Fassung waren die neuen Vergütungssätze für die unterschiedlichen Energiequellen. Um den Ausbau der Technologien zu fördern, wurde beispielsweise der Bonus für die Kraft-Wärme-Koppelung beim Strom aus Biomasse von zwei auf drei Cent erhöht. Auch die Rahmenbedingungen für das sogenannte Repowering wurden verbessert: das Ersetzen von alten Windkraftanlagen durch moderne sollte erleichtert werden.

Und auch der Nutzung sogenannter Offshore-Anlage kam durch die Gesetzesüberarbeitung eine wichtige Rolle zu: eine erhöhte Anfangsvergütung sollte die Windenergienutzung auf der See fördern. Auch dem Punkt „Erdwärme“ misst das EEG eine tragende Rolle bei: bis 2015 wird die Förderung von Energie aus Geothermie mit einem „Frühstarter“-Bonus von 4 Cent pro Kilowattstunde belohnt.

Auch Hausbesitzer wurden durch das neue Gesetzespaket in die Pflicht genommen: Eigentümer mussten fortan einen Teil ihres Wärmebedarfs durch Erneuerbare Energien decken. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Haus vom Eigentümer selbst bewohnt wird oder ob es weiter vermietet wird. Verschiedene Energiequellen stehen dem Hausherr zur Verfügung, seinen Pflichten nachzukommen: Bioenergie, Solarthermie oder Geothermie etwa wird länger je mehr große Beachtung beim Hausbau geschenkt. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, um den Deckungsgehalt zu gewährleisten: etwa die Kraft-Wärme-Koppelung, sprich die Erzeugung von Strom bei gleichzeitiger Wärmenutzung, Dämmmaßnahmen und die Nutzung von Wärme, die aus Nah- oder Fernwärmenetzen kommt.